(Seite zurück:Ehegattin)
Ehegesetz


Ehe|ge|setz (Substantiv) das

(Nächste Seite:Ehelicherklärung)
Wörterbuch: Ehegesetz
Ehegesetz
Ehe|ge|setz (Substantiv) das
- ist ein Begriff der Rechtsprechung und bezeichnet die Summe aller gesetzlichen Reglungen, die Normen zur Eheschließung, zur Ehegemeinschaft und zur Ehebeendigung enthalten, diese Normen sind Teil des BGB´s [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Familienrecht
(Nächste Seite:Ehelicherklärung)