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Effektengeschäft


Ef|fek|ten|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

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Wörterbuch: Effektengeschäft
Effektengeschäft
Ef|fek|ten|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e
- ist ein Bankgeschäft des Inhalts, dass Wertpapiere für andere angeschafft oder veräußert werden. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Bankrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Kreditwesengesetz)
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