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Wörterbuch: Drogendelikte


 

Drogendelikte


Dro|gen|de|lik|te (Substantiv) die (Plural);

  • Als Drogendelikte werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bezeichnet. Danach sind u.a. unerlaubter Anbau, Herstellung, Handel, Erwerb und Veräußerung, Besitz sowie Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. Zu den im Gesetz aufgeführten Mitteln zählen medizinische Mittel zur Schmerzbekämpfung, die Rauschgifte Morphin, Opium, Haschisch, Kokain, Meskalin, Heroin oder auch syntetisch hergestellte Drogen. Für besondere Zwecke, etwa im medizinischen Bereich oder innerhalb der wissenschaftlichen Forschung kann eine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln erteilt werden. Dafür zuständig ist das "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte".
  • Verstöße sind Straftaten und können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren nach sich ziehen. Auch der Versuch oder die fahrlässige Begehung kann strafbar sein. [@: Quelle Justiz NRW]

  • § 29 BtMG Betäubungsmittelgesetz / Strafrecht; Arzneimittelrecht




 



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