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Drittwiderspruchsklage


Dritt|wi|der|spruchs|kla|ge (Substantiv) die

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Wörterbuch: Drittwiderspruchsklage
Drittwiderspruchsklage
Dritt|wi|der|spruchs|kla|ge (Substantiv) die
- mit einer Drittwiderspruchsklage wehrt man sich als "Dritter" gegen eine Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen
- [juristi.kon] Zivilprozessrecht
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