(Seite zurück:Dienstberechtigte)

Wörterbuch: Diensteanbieter


 

Diensteanbieter


Dien|ste|an|bie|ter (Substantiv) der, die


    • ist derjenige, der eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt [@]





     



    (Nächste Seite:Dienstverpflichtete)








     

    MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

    - - Anzeige - -

     

    juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

    Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

    Der Betreff:

    Ihre Frage:

    Ihr Preisvorschlag EUR

    Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

    - - Anzeige - -

     

    Aktuelle Umfrage

    Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

    Rechtslexikon

      : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

    Lateinisches Rechtswörterbuch

    - - Anzeige - -

     

    Unser Newsletter für Sie

      E-Mail :
    - - Anzeige - -