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Deliktsfähigkeit


De|likts|fä|hig|keit (Substantiv) die

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Wörterbuch: Deliktsfähigkeit
Deliktsfähigkeit
De|likts|fä|hig|keit (Substantiv) die
- Erläuterung: : ist die Fähigkeit zur Leistung von Schadensersatz herangezogen zu werden, wenn eine unerlaubte Handlung begangen wurde. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Deliktsrecht
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