(Seite zurück:Darlehnsvermittlungsvertrag)

Wörterbuch: Darlehensvertrag


 

Darlehensvertrag


Dar|le|hens|ver|trag (Substantiv) der

  • Vertrag über ein Darlehen, durch den sich in der Regel der Darlehensgeber sich verpflichtet, den vereinbarten Geldbetrag über die Laufzeit zur Verfügung zu stellen und der Darlehensnehmer die Zinsen und den Geldbetrag zurückzuzahlen; Darlehen können auch als Sachdarlehen gewährt werden [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Besonders Schuldrecht - Darlehensvertrag




 



(Nächste Seite:Darlehenszins)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -