(Seite zurück:Cap)

Wörterbuch: Cardsharing


 

Cardsharing


Cardsharing (Substantiv)

Sprache: engl.
Erläuterung: Beim Cardsharing wird mit Hilfe einer Smartcard ein TV-Programm eines Bezahlsenders, z.B. Sky (ehemals Premiere), entschlüsselt und dann auf mehrere TV-Geräte übermittelt, um einem unbestimmten Personenkreis das Programm zugänglich zu machen. Cardsharing soll vor allem Kosten sparen, kann aber eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, ordnungswidrig oder strafbar sein.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Urheberrecht; Strafrecht - § 265a StGB


Ratgeber zum Thema Cardsharing

Der Ratgeber zum Cardsharing klärt darüber auf, welche Konsequenzen beim nutzen der technischen Möglichkeiten drohen können (mehr)



 



(Nächste Seite:caution)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -