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Wörterbuch: Buchführung


 

Buchführung


Buch|füh|rung (Substantiv) die, die ~en

  • Erläuterung: ist die lückenlose, sachlich- und zeitlich geordnete und nachprüfbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens mit Belegen. Sie ist für das Finanzamt Kontrollinstrument und vor Gericht Beweismittel. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Handelsrecht - § 238 Abs. 1 HGB; Öffentliches Recht - Steuerrecht




 



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