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Bruttolohnabrede


Brut|to|lohn|ab|rede (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Bruttolohnabrede
Bruttolohnabrede
Brut|to|lohn|ab|rede (Substantiv) die, die ~en
- ist eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitnehmer die Lohnsteuer selbst zu tragen hat, der Arbeitgeber kann sie von der Vergütung abziehen und an das Finanzamt abführen [@]
- siehe auch Nettolohnabrede
- Arbeitsrecht
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