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Wörterbuch: Bezugsgenossenschaft


 

Bezugsgenossenschaft


Be|zugs|ge|nos|sen|schaft (Substantiv) die, die ~en


    • ist eine Genossenschaft, die den Zweck verfolgt, Landwirtschaftsbetriebe mit allem Notwendigen für die Landwirtschaft zu versorgen, z.B. mit Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel ect. Das Gegenstück zur Bezugsgenossenschaft ist die Absatzgenossenschaft. [@]
    • Rechtsgebiet: Genossenschaftsrecht




     



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