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Wörterbuch: Betriebsstilllegung


 

Betriebsstilllegung


Be|triebs|still|le|gung (Substantiv) die, die ~en

Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen. Abgeschlossen ist die Stilllegung, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht


juristi.Norm: § 613a BGB
juristi.Urteile: Betriebsstilllegung, Betriebsübergang


 



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