(Seite zurück:Besitzer)
Besitzerin


Be|sit|zer|in (Substantiv) die, die ~nen

(Nächste Seite:Besitzmittler)
Wörterbuch: Besitzerin
Besitzerin
Be|sit|zer|in (Substantiv) die, die ~nen
- ist nach dem System des BGB diejenige, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
- § 854 BGB
(Nächste Seite:Besitzmittler)