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Beschuldigter


Be|schul|dig|ter (Substantiv) ein, der ~e, die ~en

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Wörterbuch: Beschuldigter
Beschuldigter
Be|schul|dig|ter (Substantiv) ein, der ~e, die ~en
- Erläuterung: ist derjenige, gegen den wegen Verdachts einer Straftat ermittelt wird. Es ist also der Verdächtige, gegen den Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - Strafprozessrecht - § 157 StPO
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