(Seite zurück:Beschuldigter)

Wörterbuch: Beschützergarant


 

Beschützergarant


Be|schüt|zer|ga|rant (Substantiv) der, die ~en

  • soll ein bestimmtes Rechtsgut vor möglichen Gefahren schützen. Seine Garantenstellung beruht beispielsweise auf einer Eigenschaft als Familienangehöriger (Vater - Sohn), Vertrauens- und Gefahrengemeinschaften (Bergsteiger in Seilgemeinschaft) oder Übernahme der Position. [@]
  • Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil - Unterlassungsdelikte - § 13 StGB




 



(Nächste Seite:Beschwerde)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -