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Beschützergarant


Be|schüt|zer|ga|rant (Substantiv) der, die ~en

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Wörterbuch: Beschützergarant
Beschützergarant
Be|schüt|zer|ga|rant (Substantiv) der, die ~en
- soll ein bestimmtes Rechtsgut vor möglichen Gefahren schützen. Seine Garantenstellung beruht beispielsweise auf einer Eigenschaft als Familienangehöriger (Vater - Sohn), Vertrauens- und Gefahrengemeinschaften (Bergsteiger in Seilgemeinschaft) oder Übernahme der Position. [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil - Unterlassungsdelikte - § 13 StGB
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