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Beschlagnahmung


Be|schlag|nah|mung (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Beschlagnahmung
Beschlagnahmung
Be|schlag|nah|mung (Substantiv) die, die ~en
- ist die zwangsweise Sicherstellung von Sachen gegen oder ohne den Willen des Betroffenen
- §§ 94 ff StPO
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