(Seite zurück:Beschlagnahme)
beschlagnahmen


be|schlag|nah|men (schwaches Verb)

(Nächste Seite:Beschlagnahmung)
Wörterbuch: beschlagnahmen
beschlagnahmen
be|schlag|nah|men (schwaches Verb)
- meint die zwangsweise Sicherstellung von Sachen gegen oder ohne den Willen des Betroffenen; eine Sache der privaten Verfügungsgewalt entziehen
- von der Polizei beschlagnahmt
- Strafrecht: §§ 94 ff StPO
(Nächste Seite:Beschlagnahmung)