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Berufsbetreuer


Be|rufs|be|treu|er (Substantiv) der, die

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Wörterbuch: Berufsbetreuer
Berufsbetreuer
Be|rufs|be|treu|er (Substantiv) der, die
- ist jemand, der rechtliche Betreuung gegen Entgelt durchführt. Berufsbetreuer sollen nach Gesetz nur eingesetzt werden, wenn ehrenamtliche Betreuung nicht möglich ist.
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Familienrecht - Betreuungsrecht - § 1897 Abs. 6 BGB
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