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Baugewerbe


Bau|ge|wer|be (Substantiv) das, kein Plural
bezeichnet den das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie das Bauhilfsgewerbe umfassende Wirtschaftszweig. Zum Bauhauptgewerbe zählen Hoch- und Tiefbau einschließlich des Straßenbaus, die Zimmerei, Dachdeckerei, das Stuckateurgewerbe, die Gipserei, Verputzerei sowie den Spezialbau. Das Ausbaugewerbe umfasst Gas-, Wasser und Elektroinstallation, Glaser-, Maler- und Tapeziergewerbe, Fliesenleger- und Ofensetzergewerbe. Zum Bauhilfsgewerbe gehören der Gerüstbau, Fassadenreinigung und Gebäudetrocknung. [@]
weitere Informationen Gewerbeordnung, Werkvertrag

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Wörterbuch: Baugewerbe
Baugewerbe
Bau|ge|wer|be (Substantiv) das, kein Plural
bezeichnet den das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie das Bauhilfsgewerbe umfassende Wirtschaftszweig. Zum Bauhauptgewerbe zählen Hoch- und Tiefbau einschließlich des Straßenbaus, die Zimmerei, Dachdeckerei, das Stuckateurgewerbe, die Gipserei, Verputzerei sowie den Spezialbau. Das Ausbaugewerbe umfasst Gas-, Wasser und Elektroinstallation, Glaser-, Maler- und Tapeziergewerbe, Fliesenleger- und Ofensetzergewerbe. Zum Bauhilfsgewerbe gehören der Gerüstbau, Fassadenreinigung und Gebäudetrocknung. [@]
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