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Baubewilligung


Bau|be|wil|li|gung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: auch Baugenehmigung genannt, ist ein zentrales Element des Baurechts, d.h. das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen. Es wird von einer Baubehörde durch Erlass eines entsprechenden Bescheides verliehen. Die wesentlichen Regeln für die Baugenehmigung sind im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Länder geregelt. [@]
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Baurecht - Baugesetzbuch

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Wörterbuch: Baubewilligung
Baubewilligung
Bau|be|wil|li|gung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: auch Baugenehmigung genannt, ist ein zentrales Element des Baurechts, d.h. das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen. Es wird von einer Baubehörde durch Erlass eines entsprechenden Bescheides verliehen. Die wesentlichen Regeln für die Baugenehmigung sind im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Länder geregelt. [@]
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