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Auswahlrichtlinie


Aus|wahl|richt|li|nie (Substantiv) die, die ~n

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Wörterbuch: Auswahlrichtlinie
Auswahlrichtlinie
Aus|wahl|richt|li|nie (Substantiv) die, die ~n
- sind Regelungen oder Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien, nach welchen Maßstäben betroffene Arbeitnehmer im Verhältnis zueinander bei Kündigungen berücksichtigt werden. Sie legen die Rangfolge, nach der die Kriterien zu gewichten sind, fest und bestimmen das Verfahren, mit dem im Einzelfall den Vorgaben entsprochen werden soll. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - Kündigung
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