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Wörterbuch: Außenbeitrag


 

Außenbeitrag


Au|ßen|bei|trag (Substantiv) der, die ~beiträge

  • ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl. Mit Außenbeitrag wird die Summe aller Ausfuhren (Handel und Dienstleistungen) aus einem Staat abzüglich der Summe aller Einfuhren bezeichnet. Ein positiver Außenbeitrag bedeutet, dass mehr Waren/Dienstleistungen exportiert als importiert wurden. [@]
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht




 



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