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Wörterbuch: Auslagenvorschuss


 

Auslagenvorschuss


Aus|la|gen|vor|schuss (Substantiv) der

  • bezeichnet im Sinne des Prozessrechtes eine Geldleistung an die Staatskasse, um Auslagen eines Dritten (z.B. Zeuge, Sachverständiger) vor einem Gerichtstermin auszulegen [@]
  • [juristi.kon] § 379 ZPO




 



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