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Auslagenvorschuss


Aus|la|gen|vor|schuss (Substantiv) der

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Wörterbuch: Auslagenvorschuss
Auslagenvorschuss
Aus|la|gen|vor|schuss (Substantiv) der
- bezeichnet im Sinne des Prozessrechtes eine Geldleistung an die Staatskasse, um Auslagen eines Dritten (z.B. Zeuge, Sachverständiger) vor einem Gerichtstermin auszulegen [@]
- [juristi.kon] § 379 ZPO
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