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Wörterbuch: Augenscheinobjekt


 

Augenscheinobjekt


Au|gen|schein|ob|jekt (Substantiv) das, die ~e

  • bezeichnet die Gegenstände, die in Augenschein genommen werden können und diesem Beweismittel zugänglich sind [@]
  • [juristi.kon] Augenscheinobjekte




 



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