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Wörterbuch: Auftrag


 

Auftrag


Auf|trag (Substantiv) der, die Auf|trä|ge

  • ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer für den Auftraggeber unentgeltlich ein Geschäft tätigt
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - §§ 662 ff BGB




 



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