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Architektenhaftpflichtrecht


Ar|chi|tek|ten|haft|pflicht|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

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Wörterbuch: Architektenhaftpflichtrecht
Architektenhaftpflichtrecht
Ar|chi|tek|ten|haft|pflicht|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- beschäftigt sich mit den haftungsrechtlichen Fragen, die bei der ausübung des Berufes entstehen können. Dabei spielen zeitliche und personelle Fragen eine Rolle. Auch der Umfang (Planungsfehler, Fehler bei der Bauüberwachung) spielen eine Rolle. Beteiligt sind in der Regel der Bauherr, ausführenden Unternehmen und/oder andere Ingenieure, sog. Fachplaner sein (Statiker). [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - besonderes Schuldrecht
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