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Ortskrankenkasse


Orts|kran|ken|kas|se (Substantiv) die, die ~n

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Wörterbuch: Ortskrankenkassen
Ortskrankenkasse
Orts|kran|ken|kas|se (Substantiv) die, die ~n
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Sozialrecht (SGB IV und V)
- Erläuterung: ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für eine abgegrenzte Region. Die Ortskrankenkasse ist eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist zuständig für die Versicherten, die von ihrem Wahlrecht bei der Krankenkasse entsprechend keinen Gebrauch gemacht haben. [@]
- AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse
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