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Anwaltsklausur


An|walts|klau|sur (Substantiv) die, die ~nen

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Wörterbuch: Anwaltsklausur
Anwaltsklausur
An|walts|klau|sur (Substantiv) die, die ~nen
- ist eine als Klausur zu bearbeitende Prüfungsaufgabe der zweiten juristischen Staatsprüfung (zweites Staatsexamen), in der Regel dauert eine Anwaltsklausur fünf Stunden (300 Minuten) [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Berufsrecht
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