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Anwaltskammer


An|walts|kam|mer (Substantiv) die, die ~n

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Wörterbuch: Anwaltskammer
Anwaltskammer
An|walts|kam|mer (Substantiv) die, die ~n
- Jeder Anwalt in Deutschland ist Mitglied seiner örtlichen Anwaltskammer. Die Anwaltskammer erteilt die für die Berufsausübung notwendige Genehmigung. Die Mitgliedschaft ist an Kammerbeiträge gekoppelt. Alle örtlichen Anwaltskammer sind in der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zusammengefasst. Die Kammer sind regelmäig an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. [@]
- Öffentliches Recht - Berufsrecht
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