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Anwaltsgebühr


An|walts|ge|bühr (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Anwaltsgebühr
Anwaltsgebühr
An|walts|ge|bühr (Substantiv) die, die ~en
- ist die für die Tätigkeit des Anwalts zu zahlende Gegenleistung [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Dienstvertrag - Gebühren - RVG
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