(Seite zurück:Anfechtung)
Anfechtungsklage


An|fech|tungs|kla|ge (Substantiv) die, die ~en

(Nächste Seite:AnfG)
Wörterbuch: Anfechtungsklage
Anfechtungsklage
An|fech|tungs|kla|ge (Substantiv) die, die ~en
- Im Gesellschaftsrecht können Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder GmbH wegen Verletzung eines Gesetzes oder der Satzung durch eine Klage angefochten werden.
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Aktienrecht - § 243 AktG
- Im Öffentlichen Recht wird die Anfechtungsklage zur Anfechtung von Bescheiden und Verwaltungsakten vor Gericht genutzt. Sie ist die wohl wichtigste Klageart im Verwaltungsrecht.
- Rechtgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - Verwaltungsprozessrecht [@]
(Nächste Seite:AnfG)