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Anfechtung


An|fech|tung (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Anfechtung
Anfechtung
An|fech|tung (Substantiv) die, die ~en
- Eine abgegebene Willenserklärung kann angefochten werden. Dadurch wird das Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam, als wäre es nie geschlossen worden. Anfechtungsgründe sind Irrtum (§ 119 BGB), falsche Übermittlung (§ 120 BGB), arglistige Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB). [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - BGB AT
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