(Seite zurück:Alterspräsident)
Altersteilzeitarbeit


Al|ters|teil|zeit|ar|beit (Substantiv) die, die ~en

(Nächste Seite:AltersVersErhV)
Wörterbuch: Altersteilzeitarbeit
Altersteilzeitarbeit
Al|ters|teil|zeit|ar|beit (Substantiv) die, die ~en
- Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Deshalb gewährt die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber auf längstens sechs Jahre befristete Förderleistungen für Arbeitnehmer, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihre Arbeitszeit aufgrund einer nach dem 14.2.1996 getroffenen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber spätestens ab 31.12.2009 auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindern und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermöglichen. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - Altersteilzeitgesetz
(Nächste Seite:AltersVersErhV)