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Altenteiler


Al|ten|tei|ler (Substantiv) der

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Wörterbuch: Altenteiler
Altenteiler
Al|ten|tei|ler (Substantiv) der
- auf einem Bauernhof übergibt der Bauer sein Hab und Gut seinem Nachkommen. Das Ganze wird in einem Vertrag geregelt, wobei beispielsweise der Bauer ein lebenslanges Wohnrecht erhält. Dies nennt man Altenteil; Altenteiler ist der Bauer. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht
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