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Allzuständigkeit


All|zu|stän|dig|keit (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Allzuständigkeit
Allzuständigkeit
All|zu|stän|dig|keit (Substantiv) die, die ~en
- ist ein Grundsatz aus dem Kommunalrecht, der im Grundgesetz und in den Länderverfassungen rechtlich verankert ist. Dort ist den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Kommunalrecht / Verfassungsrecht - Art. 28 Abs. 2 GG
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