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Allgemeinverfügung


All|ge|mein|ver|fü|gung (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung
All|ge|mein|ver|fü|gung (Substantiv) die, die ~en
- ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Legaldefinition)
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - § 35 S. 2 VwVfG
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