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Allgemeine Rücklage


All|ge|mei|ne Rück|la|ge (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Allgemeine Rücklage
Allgemeine Rücklage
All|ge|mei|ne Rück|la|ge (Substantiv) die, die ~en
- ist eine kommunale Rücklage, mit der die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität gewährleistet und die Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre erleichtert werden sollen. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Kommunalrecht - § 20 Abs. 2, 3 GemeindehaushaltsVO
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