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Wörterbuch: Allgemeine Leistungsklage


 

Allgemeine Leistungsklage


All|ge|mei|ne Leis|tungs|kla|ge (Substantiv) die, die ~en



  • ist eine Klage, mit der ein Leistungsträger zu einer Leistung verurteilt werden soll, die kein Verwaltungsakt ist. Die Leistungsklage ist nicht in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt.
  • im Zivilrecht die Klage allgemein [@]

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsprozessrecht; Zivilrecht - Zivilprozessrecht




 



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