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Allgemeine Leistungsklage


All|ge|mei|ne Leis|tungs|kla|ge (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Allgemeine Leistungsklage
Allgemeine Leistungsklage
All|ge|mei|ne Leis|tungs|kla|ge (Substantiv) die, die ~en
- ist eine Klage, mit der ein Leistungsträger zu einer Leistung verurteilt werden soll, die kein Verwaltungsakt ist. Die Leistungsklage ist nicht in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt.
- im Zivilrecht die Klage allgemein [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsprozessrecht; Zivilrecht - Zivilprozessrecht
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