(Seite zurück:Alleinauftrag)
Alleinunfall


Allein|un|fall (Substantiv) der, die ~fäl|le

(Nächste Seite:Alleinvertreter)
Wörterbuch: Alleinunfall
Alleinunfall
Allein|un|fall (Substantiv) der, die ~fäl|le
- bezeichnet einen Unfall, der vom Fahrzeugführer selbst verursacht wurde und kein weiterer Unfallbeteiligter vorhanden ist [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - § 142 StGB
(Nächste Seite:Alleinvertreter)