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Alkoholausschank


Al|ko|hol|aus|schank (Substantiv) der, (kein Plural)

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Wörterbuch: Alkoholausschank
Alkoholausschank
Al|ko|hol|aus|schank (Substantiv) der, (kein Plural)
- ist das Anbieten und Ausschank von alkoholischen Getränken, in Deutschland unterliegt er der Genehmigungspflicht (Gewerbeaufsicht).
- Der Alkoholausschank an Jugendliche unterliegt Beschränkungen und ist an Minderjährige verboten. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht, Gewerbeaufsicht, Jugendschutz
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