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Akzessorietät


Ak|zes|so|ri|ä|tät (Substantiv) die, die Akzessionen

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Wörterbuch: Akzessorietät
Akzessorietät
Ak|zes|so|ri|ä|tät (Substantiv) die, die Akzessionen
- bezeichnet im Strafrecht die Abhängigkeit der Strafbarkeit eines Teilnehmers von der Tat des Haupttäters [@]
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