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Wörterbuch: Aktienrecht


 

Aktienrecht


Ak|ti|en|recht (Substantiv) das

    • Das Aktiengesetz (AktG) regelt Rechte und Pflichten der auf Aktien basierenden Kapitalgesellschaften, z.B. Bestimmungen zur Gründung einer Aktiengesellschaft, zur Verfassung, den Organen, der Rechnungslegung, zur Liquidation, Hauptversammlungen der Aktionäre sowie Bestimmungen über Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft und Unternehmensverträge.
    • Zusätzliche zum Aktiengesetz sind die Vorschriften des BGB's und des HGB's zu beachten. [@]

    • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht - Aktiengesetz




     



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