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Wörterbuch: Aktiengesellschaft


 

Aktiengesellschaft


Ak|ti|en|ge|sell|schaft (Substantiv) die, die ~en

  • Abk. AG; ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Sie ist stets Handelsgesellschaft, auch wenn der Gegenstand der Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Aktienwerden, sofern sie zugelassen sind an der Börse gehandelt (§ 3 AktG). 
  • Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und Kaufmann kraft ihrer Rechtsform nach § 6 HGB. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht - § 6 HGB, Wertpapierrecht - §§ 1, 3 AktG




 



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