(Seite zurück:AktG)
Aktie


Ak|tie (Substantiv) die, die ~n

(Nächste Seite:Aktiengesellschaft)
Wörterbuch: Aktie
Aktie
Ak|tie (Substantiv) die, die ~n
- lat. actio = Tätigkeit; einklagbarer Anspruch
- ist ein Wertpapier, das eine Quote des Grundkapitals der Aktiengesellschaft verbrieft und für den Aktionär die Mitgliedschaft in der Gesellschaft repräsentiert. Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden. Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten (§ 8 AktG). [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Wertpapierrecht - AktG, Gesellschaftrecht
(Nächste Seite:Aktiengesellschaft)