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Äquivalenzprinzip


Ä|qui|va|lenz|prin|zip (Substantiv) das, die ~ien

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Wörterbuch: Äquivalenzprinzip
Äquivalenzprinzip
Ä|qui|va|lenz|prin|zip (Substantiv) das, die ~ien
- es besagt, dass ein Gebührenmaßstab gefunden werden muss, durch den zwischen Leistung und Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis hergestellt wird. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Gebührenrecht
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