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Abstrakte Normenkontrolle


Ab|strak|te Nor|men|kon|trol|le (Adjektiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Abstrakte Normenkontrolle
Abstrakte Normenkontrolle
Ab|strak|te Nor|men|kon|trol|le (Adjektiv) die, die ~en
- ist eine Form der Normenkontrolle, bei der die Überprüfung eines Paragraphen die Hauptsache, als alleiniger Gegenstand des Verfahrens ist. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht - § 47 VwGO
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