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abstiften


ab|stif|ten (Verb)

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Wörterbuch: abstiften
abstiften
ab|stif|ten (Verb)
- liegt vor, wenn ein Täter von einem Delikt zu einem weniger schweren Delikt durch den Anstifter geführt wird; z.B. Täter nimmt statt Schlagring nur seine Fäuste [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil
- § 26 StGB
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