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Absolutes Recht


Ab|so|lu|tes Recht (Adjektiv), das absolute Recht

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Wörterbuch: Absolutes Recht
Absolutes Recht
Ab|so|lu|tes Recht (Adjektiv), das absolute Recht
- ist ein Recht, dass gegenüber jedermann wirkt. Absolute Rechte sind z.B. alle Freiheitsrechte (z. B. Leben, Gesundheit & Freiheit des Menschen). [@]
- Rechtsbebiet: öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Grundrechte; Zivilrecht - besonderes Schuldrecht - § 823 Abs. 1 BGB
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