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Wörterbuch: Abschlussvollmacht


 

Abschlussvollmacht


Ab|schluss|voll|macht (Substantiv) die, die ~en

  • ist eine für den Stellvertreter erteilte Befugnis, für den Vertretenen in dessen Namen Verträge oder andere Rechtsgeschäfte abzuschließen. Abschlussvollmacht hat z.B. der Prokurist. [@]
  • Rechtsbebiet: Zivilrecht - BGB allgemeiner Teil - §§ 164 ff. BGB




 



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