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Abordnung


Ab|ord|nung (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Abordnung
Abordnung
Ab|ord|nung (Substantiv) die, die ~en
- ein Beamter wird unter der Übertragung eines (funktionellen) Amts vorübergehend abgeordert, für eine andere Dienststelle oder für einen anderen Dienstherrn tätig zu werden.
- Rechtsbebiet: öffentliches Recht - Beamtenrecht, Arbeitsrecht
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