(Seite zurück:Abonnement)

Wörterbuch: Abordnung


 

Abordnung


Ab|ord|nung (Substantiv) die, die ~en

  • ein Beamter wird unter der Übertragung eines (funktionellen) Amts vorübergehend abgeordert, für eine andere Dienststelle oder für einen anderen Dienstherrn tätig zu werden.
  • Rechtsbebiet: öffentliches Recht - Beamtenrecht, Arbeitsrecht




 



(Nächste Seite:AbrStV)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -